Unsere Leistungen

Die Anwaltsgemeinschaft FBF stammt aus der langjährigen Erfahrung des Anwalts Alessandro Fabbrini und wird heutzutage durch den Zusammenschluss mit den Anwälten Alessandra Bacci und Fulvio Fameli verstärkt. Unsere Tätigkeitschwerpunkte reichen von Zivil-, Handels- und Familienrecht mit Eigentums- und Kinderschutz, über Arbeitsrecht, Immigration, Verkehrsunfälle, medizinische Haftung, bis hin zu Datenschutzgesetz und Verkehrsrecht, sowohl in rechtlichen als auch in außenrechtlichen Verfahren.

Schwerpunkt

Wir sind im Trentino-Südtirol tätig und arbeiten zusammen mit Anwaltskanzleien in Italien (Venedig, Rom) und im Ausland (Innsbruck, Frankfurt). Wir bieten einen personalisierten, hochwertigen, deutlichen und unverzüglichen Beratungsdienst auf Italienisch, Deutsch, Englisch und Französisch an. Zusammen mit dem Mandant vereinbaren wir den besten Kompromiss und vertreten seine Interessen

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Beratungsgebiete

Zivilrecht

Wir bieten gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Rechtshilfe in mehreren Zivilbereichen, insbesondere:

  • Streite mit Miteigentümern
  • gewerbliche Vermietung und Verpachtung
  • Eintreiben von Forderungen
  • Vertragliche und außervertragliche Haftung

Zivilrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt.


Das Zivilrecht betrifft folgende Teilbereiche: Personenrecht, Verträge, Rechtsgeschäft, Stellvertretung, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht. Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Alle diese Regeln haben das friedliche Zusammenleben als Ziel.

Familienrecht

Familienrecht und Vormundschaft über Minderjährige. Wir bieten Beratung über Eigentums- und Kinderschutz bei Ehepaaren oder Lebenspartnern an. Bei Streitfällen in Ehepaaren, lösen wir alle mit der Trennung und Scheidung verbundenen Probleme und haben besondere Achtung und Sensibilität gegenüber betroffenen Kindern. Wir handeln auch vor dem Jugendgericht zum Zweck einer passenden Pflegschaft der Minderjährigen.


Das Zivilgesetzbuch beschäftigt sich im ersten Buch mit „Personen- und Familienrecht“ (Abschnitte von V bis XIV).

Das Zivilgesetzbuch geht aufs Jahr 1942 zurück und das Familienrecht wurde im Laufe der Jahre grundsätzlich geändert:

  • das Gesetz 151/1975 hat das ganze Gebiet abgeändert;
  • das Gesetz 431/1967 hat die Regeln über Adoption und Pflegschaft geändert, die später vom Gesetz 184/1983 und 149/2001 weiter geändert wurden; 1970 wurde Scheidung rechtskräftig (Ges. 898/1970), geändert vom Ges. 74/1987;
  • 1985 wurde mit dem Ges. 121 die Konkordatsehe (1929) geändert;
  • das Gesetz 40/2004 regelt die künstliche Befruchtung;
  • das sogenannte Gesetz über das gemeinsame Sorgerecht ( 54/2006) revolutioniert die bisherigen im Zivilgesetzbuch festgestellten Beziehungen zwischen Eltern und Kindern;
  • das Gesetz 76/2016 regelt die gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Partnerschaft und Lebensgemeinschaft.

Das Familienrecht ist auch von Grundgesetz bestätigt. Tatsächlich stellt Abs. 29 die gerichtliche und moralische Gleichheit des Ehepaars und die gerichtliche Vormundschaft der außerhalb der Ehe geborenen Kinder fest.

Arbeitsrecht

Die gerichtliche Beratung betrifft Arbeits- und Gewerkschaftsrecht, sowohl für Arbeiter, als auch für Unternehmen. Wir gewährleisten insbesondere solide außergerichtliche Beratung, um das Verfahren zu verhüten und, falls notwendig, eine eingreifende und entschlossene gerichtliche Tätigkeit.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es reicht bis zur ersten industriellen Revolution zurück.


Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite und ferner die Sozial- und Fürsorgeversicherung. Dieses Rechtsgebiet ist eng mit der Wirtschaftslage verbunden, da es direkt von der wirtschaftlichen Auffassung eines Landes abhängt.

Medizinische Haftung

Wir verfügen über hochqualifizierte Gerichtsärzte, die die Interessen der Patienten oder eventuell deren Verwandten in medizinischen Schaden- oder Unterlassungsfällen wahrnehmen können.

Wir haben alle wissenschaftliche Kenntnisse und Mittel, um eine medizinische Haftung strafrechtlich und privatrechtlich festzustellen, um einen angemessenen Schadenersatz zu erzielen.

Der Heilberuf wird als geistiger Beruf betrachtet und dazugehörende Kommissionen wachen über die medizinische Tätigkeit. Die medizinische Leistung ist vom Abs. 2230 des Zivilbuchs und der Verordnung der selbständiger Arbeit geregelt.

Immigration

Wir leisten Ausländern außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbeistand bei der Erteilung oder Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung. Wir helfen bei Nachzug oder Zusammenführungen.

Wir haben auch lange Erfahrung, was die Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit und den rechtlichen Beistand für Asylbewerber betrifft.


Die Immigration nach Italien hat ab den Siebziger Jahren erheblich zugenommen und kennzeichnet heutzutage die italienische Gesellschaft.

Laut der Informationen des ISTAT, besteht die eingewanderte Bevölkerung aus in Ausland geborenen Leuten, die erst nach der Einwanderung die italienische Staatsbürgerschaft bekommen haben. Die ausländische Bevölkerung besteht dagegen aus Leuten, die keine italienische Staatsangehörigkeit haben, obwohl sie in Italien leben oder geboren sind.

Verkehrsunfälle

Wir haben große Erfahrung im Bereich der Rechtssicherung bei Verkehrsunfällen, seien es Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder Insassen.

Wir folgen allen nicht-streitigen oder streitigen Verfahrenabschnitten, um einen angemessenen Schadenersatz (Sachbeschädigung oder entgangener Gewinn) und ein angemessenes Schmerzensgeld (Körperverletzungen) zu erzielen


Ein Unfall ist die Folge eines physischen Unglückfalles und ist normalerweise unvorhersehbar. Es ist ein gewaltsamer, zufälliger Vorfall, der sachlich feststellbare Beschädigungen verursacht, die zeitweise Untauglichkeit oder Dauerinvalidität zur Folge haben.

Datenschutzgesetz

Wir bieten Beratung und Rechtshilfe zur Beachtung des Datenschutzgesetzes. Dieses Grundrecht wird auch von der Europäischen Union geschützt.

Es handelt sich um Rechtsvorschriften, die sich ständig weiterentwickeln und deshalb muss man große Aufmerksamkeit darauf richten. Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung und Beistand auf hohem Niveau aufgrund der Erfahrung und ständigen beruflichen Fortbildung ihrer Mitglieder.


Der Datenschutzanspruch ist etwas anders als der Geheimnisanspruch: in diesem Fall kann jemand über Daten über uns verfügen, die aber aus Gründen der Schweigepflicht nicht weitergegeben werden dürfen (z.B. ein Arzt).

Strafrecht

Unsere Kanzlei gewährleistet Beratung und Rechtshilfe im Strafrecht, um Beschuldigte, Angeklagte oder Betroffene rechtlich zu verteidigen.


Wenn jemand beschuldigt wird, sieht die Strafprozessordnung das Beisein eines Anwalts vor, der ihn während der Vorhebungen verteidigen muss. Geschädigten Personen hilft die Kanzlei bei der Erhebung einer Privatklage, um einen Schadenersatz zu erreichen.

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das alle Rechtsnormen für Kaufleute umfasst. Es beschäftigt sich mit Verträgen zwischen Unternehmen oder Einzelpersonen und mit Handlungen und Tätigkeiten einer Gesellschaft. Es beinhaltet also auch Gesellschaftsrecht.


Dazu gehören auch Studien über Wettbewerbe, Betriebsverträge, Kreditpapiere (z.B. Scheck, Wechsel), Erfindungsschutzrecht und Verfolgung der unlauteren Konkurrenz.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es beinhaltet sowohl die Verkehrsmittel, als auch die Infrastrukturen und deren Verordnungen.


Der Verkehrsapparat umfasst die Infrastrukturen, die Fahrzeuge und die Betriebsleitung. Die Transportmittel unterscheiden sich nach Art: auf der Straße, in der Luft, auf dem Wasser und im Weltraum.

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Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die Telefonzentrale ist zu den folgenden Zeiten erreichbar:

  • Mo – Di:

    9.00 - 12.00 und 15.00 - 18.00

  • Mittwoch:

    9.00 - 12.00

  • Donnerstag:

    9.00 - 12.00 und 15.00 - 18.00

  • Sa und So:

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